Finanzierung

Die Finanzierung der Leistungen erfolgt durch Beiträge der Arbeitnehmenden, der Arbeitgebenden und durch Erträge auf den Vermögensanlagen. Dabei bezahlt der/die Arbeitgeber mindestens gleich viel Beiträge wie seine Arbeitnehmenden. Die Beiträge bestehen aus den Spar-, den Risiko- sowie den Verwaltungskostenbeiträgen.

 

Verzinsung der Sparguthaben

Grundsätzlich beginnt der Sparprozess am 1. Januar des Jahres, in welchem die versicherte Person das 25. Altersjahr vollendet hat. Die Sparbeiträge bilden zusammen mit den eingebrachten Freizügigkeitsleistungen aus früheren Arbeitsverhältnissen die Grundlage für die späteren Altersleistungen.

Der vom Bundesrat festgelegte Mindestzinssatz betrifft ausschliesslich das Altersguthaben gemäss BVG. Das reglementarische Altersguthaben wird mit dem vom Stiftungsrat am Ende des Jahres festgelegten Zinssatz verzinst. Der Mutationszinssatz (bei Austritten, Pensionierungen, Mutationen, etc.) liegt für das laufende Jahr bei 0 %.

 

Neben den Beiträgen und der Verzinsung haben die versicherten Personen grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Altersleistungen durch Einkäufe zu erhöhen.

 

Rechnungsstellung und Inkasso der Beiträge

Die Rechnungsstellung und das Inkasso der Beiträge erfolgen monatlich oder quartalsweise im Auftrag der PROMEA Pensionskasse durch die PROMEA Ausgleichskasse. Durch die monatliche bzw. quartalsweise Beitragserhebung verfügen die Arbeitgebenden über mehr finanzielle Flexibilität und sind nicht gezwungen, die Vorsorge ihrer Arbeitnehmenden über mehrere Monate vorzufinanzieren. Die Zusammenarbeit mit der PROMEA Ausgleichskasse hat auch Einsparungen bei Verwaltungskosten zur Folge und vereinfacht den angeschlossenen Arbeitgebenden die administrativen Arbeiten (siehe auch PROMEA Ausgleichskasse\Beitragserhebung).

 

 
Formulare und Merkblätter

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