Leistungen der Vorsorgeeinrichtung
Im Alter
Mit dem Erreichen des reglementarischen Schlussalters ist in der Regel der Sparprozess abgeschlossen und die Altersleistung wird fällig. Der Bezug der Altersleistung kann frühestens auf das Alter von 58 Jahren vorgezogen werden. Aber auch ein Aufschub bis zur Vollendung des 70. Altersjahres ist möglich, sofern das Arbeitsverhältnis weiter besteht und die versicherte Person mindestens einen Lohn von aktuell CHF 22 050 erhält. Ein stufenweiser Übertritt vom aktiven Erwerbsleben zur Pensionierung ist ebenfalls möglich.
Die Altersleistung kann als lebenslängliche Rente, als einmalige Kapitalzahlung oder in Kombination von beiden Formen bezogen werden. Mit dem vollständigen Bezug des Kapitals als Altersleistung erlöschen alle Ansprüche gegenüber der Pensionskasse Optik / Photo / Edelmetall. Die Anmeldung der Kapitaloption muss spätestens sechs Monate vor dem Altersrücktritt erfolgen. Bezüger einer Invalidenrente können auch die Kapitaloption wählen.
Nebst den Altersrenten richtet die Pensionskasse Optik / Photo / Edelmetall auch Pensionierten-Kinderrenten aus. Der Anspruch auf Pensionierten-Kinderrenten besteht für Kinder, welche das 18. Altersjahr noch nicht erreicht haben oder für Kinder, welche sich noch in Ausbildung befinden, längstens bis zum 25. Altersjahr.