Bei Invalidität
Liegt bei einer Person eine Invalidität im Sinne der Eidgenössischen Invalidenversicherung vor, so gewährt die Vorsorgeeinrichtung grundsätzlich Invaliditätsleistungen. Bei der Berechnung der Rentenleistungen stützt sie sich auf den Invaliditätsgrad der Eidgenössischen Invalidenversicherung. Die Vorsorgeeinrichtung bezahlt ¼-, ½-, ¾- oder ganze Invalidenrenten. Die Rentenleistungen werden grundsätzlich an die versicherte Person ausgerichtet. Zusätzlich tritt nach Ablauf der Wartefrist von drei Monaten eine Beitragsbefreiung ein. Bei Erreichen des AHV-Rentenalters wird die Invalidenrente durch eine Altersrente abgelöst. Die mutmasslichen Invaliditätsleistungen können Sie Ihrem Vorsorgeausweis entnehmen. Massgebend ist der Vorsorgeplan.