Einkauf

Ist Ihr aktuelles Altersguthaben tiefer als dasjenige, welches Sie aufgrund Ihres Alters und Ihres versicherten Lohnes hätten ansparen können, besteht die Möglichkeit des Einkaufs in die vollen reglementarischen Leistungen. Es muss vorgängig zum Einkauf ein entsprechender Antrag eingereicht werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit des Einkaufes kann nur durch die Steuerverwaltung definitiv genehmigt werden.

Weiter besteht die Möglichkeit, den vorzeitigen Altersrücktritt durch Einkäufe vorzufinanzieren.

 

 
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