Zusatzleistungen LGAV AM Suisse

Freiwillige Geburtszulagen

Besteht nach kantonalem Recht kein Anspruch auf gesetzliche Geburtszulagen, so richtet die PROMEA Familienausgleichskasse eine freiwillige Geburtszulage von CHF 500 aus. Diese Leistung untersteht nicht der AHV/IV/EO-Beitragspflicht.

 
Formulare und Merkblätter

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