Zusatzleistungen LGAV AM Suisse

Ergänzungsentschädigung (MEK)

Die PROMEA Familienausgleichskasse vergütet den Arbeitgebenden für anspruchsberechtigte Arbeitnehmende die Differenz zwischen den Leistungen der gesetzlichen Erwerbsersatzordnung (EO) und den Entschädigungen gemäss Landesgesamtarbeitsvertrag, in jedem Fall jedoch nur bis zum Höchstbetrag des versicherten Verdienstes UVG. Gleichzeitig schreibt sie den Arbeitgeberbeitrag an die AHV/IV/EO und ALV gut. Somit unterstehen die Leistungen der MEK der AHV/IV/EO-Beitragspflicht.

 

 
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