Mutationen Familienzulagen
Änderungen der persönlichen, finanziellen und beruflichen Verhältnisse, die den Anspruch auf Familienzulagen und dessen Höhe beeinflussen, melden Sie bitte direkt Ihrem/r Arbeitgeber/in oder uns als Ihrer zuständigen Familienausgleichskasse. Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Gründe dafür sind beispielsweise:
- Austritte
- Krankheiten und Unfälle mit Verhinderung an der Arbeitsleistung von eventuell mehr als drei Monaten
- Geburt oder Tod eines Kindes sowie Wegzug des Kindes aus der Schweiz
- Beginn, Abbruch oder Beendigung der Ausbildung, sowie Änderung der Einkommensverhältnisse eines Kindes
- Trennung oder Scheidung sowie Obhuts- oder Sorgerechtswechsel
- Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch den anderen Elternteil
- Wechsel des Kantons, in dem der andere Elternteil erwerbstätig ist oder in dem das Kind wohnt