Interkantonale Differenzzulagen
Wenn zwei Kantone unterschiedlich hohe Zulagenansätze ausweisen und in beiden Kantonen ein Anspruch auf Zulagen besteht, hat der zweitanspruchsberechtigte Elternteil Anspruch auf die Differenz zwischen der niedrigeren und der höheren Zulage. Hierzu ist ebenfalls eine normale Anmeldung auszufüllen.
- Beispiel:
Der Vater arbeitet im Kanton Aargau und die Mutter im Kanton Zug. Beide wohnen zusammen mit den Kindern im Kanton Zürich. Aufgrund des höheren Einkommens bezieht der Vater prioritär nach den Bestimmungen zur Anspruchskonkurrenz die Kinderzulagen im Kanton Aargau. Nun beträgt die monatliche Kinderzulage im Kanton Aargau Fr. 200 und im Kanton Zug Fr. 300. Deshalb hat die Mutter Anspruch auf eine Differenzzulage im Kanton Zug von Fr. 100 und bezieht diese durch ihren Arbeitgeber.