Höhe der Zulagen

In der Schweiz besteht Anspruch auf eine Kinderzulage von CHF 200 für Kinder bis und mit dem Monat, in welchem sie 16 Jahre alt werden oder eine Ausbildungszulage erhalten. Erwerbsunfähige Kinder erhalten bis und mit dem Monat, in welchem sie 20 Jahre alt werden, eine entsprechende Kinderzulage. Kinder in Ausbildung erhalten bis und mit dem Monat, in welchem sie 25 Jahre alt werden, eine Ausbildungszulage von CHF 250. Es liegt in der Kompetenz der Kantone, die Kinder- und Ausbildungszulagen höher anzusetzen, als das Bundesgesetz dies vorschreibt.

 

Unabhängig vom Arbeitspensum werden nur ganze Familienzulagen ausgerichtet, d. h. auch Teilzeitbeschäftigte ab einem Einkommen von CHF 7 350 pro Jahr bzw. CHF 612 pro Monat erhalten stets die volle Zulage.

 

Geburts- und Adoptionszulagen werden nach kantonalem Recht gewährt.

 

Weitere Informationen zum Thema Familienzulagen finden Sie hier.

 

Merkblätter
Zusammenstellung der Familienzulagen PROMEA 2024 (Familienzulagen) de fr it
Formulare und Merkblätter

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