Anmeldung Familienzulagen
Der Anspruch auf Familienzulagen wird mit dem Formular «Anmeldung Familienzulagen für Arbeitnehmende (bzw. Selbstständigerwerbende)» geltend gemacht. Dieses Formular erhalten Sie direkt von Ihrem/r Arbeitgeber/in oder bei der PROMEA Familienausgleichskasse. Sie können das entsprechende Formular online ausfüllen und uns unterzeichnet sowie mit den notwendigen Dokumenten versehen direkt zustellen.
Aufgrund Ihres eingereichten Anmeldeformulars und der mitgelieferten Dokumente entscheidet die Familienausgleichskasse über den Anspruch. Der Zulagenentscheid wird bei Arbeitnehmenden grundsätzlich dem/r Arbeitgeber/in zugestellt, diese/r trägt die Verantwortung für die richtige Auszahlung der Familienzulagen gemäss Zulagenentscheid. Sind Sie selbständigerwerbend oder nichterwerbstätig, erhalten Sie den Zulagenentscheid direkt zugestellt.
Sind Sie als Arbeitnehmer/in bei mehreren Arbeitgebenden beschäftigt, so ist die Familienausgleichskasse des/der Arbeitgeber/in, der/die den höchsten Lohn ausrichtet, für die Bearbeitung der Anmeldung zuständig. Sind Sie gleichzeitig selbst- und unselbständig erwerbstätig, so ist die Familienausgleichskasse Ihres/r Arbeitgebers/in zuständig.
Geburt eines weiteren Kindes
Wenn Sie durch unsere PROMEA Familienausgleichskasse bereits Zulagen beziehen und ein weiteres Kind anmelden möchten, füllen Sie bitte ebenfalls eine Anmeldung Familienzulagen aus und reichen uns diese ein.