FINANZIERUNG

Die Arbeitgebenden finanzieren die Familienzulagen, indem sie auf den von ihnen ausgerichteten AHV-Löhnen Beiträge an die Familienausgleichskasse entrichten. Die Beitragssätze werden je nach Kanton unterschiedlich festgesetzt. Ausschliesslich im Kanton Wallis werden für die Finanzierung der Familienzulagen auch die Arbeitnehmenden hinzugezogen.

 

Auch die Selbständigerwerbenden entrichten ihre Beiträge in Prozenten des massgebenden Lohnes der AHV. Dieser ist bei Selbständigerwerbenden jedoch auf den maximal versicherten UVG-Lohn beschränkt, d. h. es wird ein Einkommen von maximal CHF 148 200 als Berechnungsbasis herangezogen.

 

Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Familienzulagen per 1. Januar 2009 wird in vielen Kantonen ein Lastenausgleich durchgeführt. Dieser dient dem Ausgleich der ausbezahlten Leistungen unter den Familienausgleichskassen, welche in diesem Kanton tätig sind.

 

Die zu entrichtenden Beiträge werden durch die PROMEA Ausgleichskasse, welche das Inkasso für die Familienausgleichskasse durchführt, eingezogen. Allfällig gutgeschriebene Familienzulagen werden mit diesen Beiträgen verrechnet.