RENTENVORAUSBERECHNUNG DER AHV UND IV
Die Ausgleichskassen nehmen in der Regel kostenlos Rentenvorausberechnungen aufgrund persönlicher Daten der versicherten Personen vor. Aus der Vorausberechnung kann kein Rentenanspruch abgeleitet werden, sie kann Ihnen aber aufzeigen, welche Altersleistungen Sie erwarten können. Für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften empfiehlt es sich, das Gesuch gemeinsam einzureichen.
Ist Ihr/e Arbeitgeber/in unserer Ausgleichskasse angeschlossen oder sind Sie selbst als selbstständigerwerbende oder nichterwerbstätige Person unserer Ausgleichskasse angeschlossen, können Sie untenstehenden Antrag am Bildschirm ausfüllen und anschliessend ausgedruckt und unterzeichnet uns zusenden:
Planen Sie, über das Referenzalter hinaus zu arbeiten? Sie können berechnen lassen, wie sich dies auf Ihre Rente auswirken würde. Füllen Sie das untenstehenden Formular am Bildschirm aus senden Sie es uns anschliessend ausgedruckt und unterzeichnet zu:
Wir stellen Ihnen die Vorausberechnung anschliessend zu, beraten Sie aber auch gerne telefonisch bei weiteren Fragen.
Im Internet wird auch eine Online Rentenschätzung angeboten, die Ihnen eine erste grobe Schätzung eines künftigen Rentenanspruches aufzeigt.
Weitere Informationen zur Rentenvorausberechnung der AHV und IV finden Sie hier.