LEISTUNGEN DER INVALIDENVERSICHERUNG

Die Invalidenversicherung (IV) erbringt nach dem Grundsatz Eingliederung vor Rente verschiedene Leistungen. Die IV-Stellen entscheiden über den Zuspruch der Leistungen. Deshalb sind die Gesuche bei der IV-Stelle des Wohnkantons einzureichen. Weitere Informationen über Leistungen der Invalidenversicherung finden Sie hier.

Die PROMEA Ausgleichskasse nimmt hauptsächlich folgende Aufgaben wahr:

  • Mitwirkung bei der Abklärung der versicherungsmässigen Voraussetzungen
  • Berechnung und Festsetzung der Taggelder und Renten
  • Auszahlungen der Taggelder, Renten und Hilflosenentschädigungen.

 

TAGGELDER

Mit dem Taggeld wird insbesondere bei Eingliederungsmassnahmen und bei beruflichen oder medizinischen Abklärungen der Existenzbedarf gesichert. Die IV-Stelle legt die notwendigen Massnahmen fest. Die Taggelder werden monatlich ausbezahlt. Weitere Informationen über die Taggelder der IV finden Sie hier.

 

INVALIDENRENTEN UND HILFLOSENENTSCHÄDIGUNGEN DER IV

Mit der Einführung des stufenlosen Rentensystems am 01.01.2022 wurde das System mit Viertelsrenten, halben Renten, Dreiviertelsrenten und ganzen Renten abgelöst. Der Invaliditätsgrad bestimmt die Höhe des Rentenanspruchs. Anspruch auf eine Rente entsteht nach wie vor ab einem IV-Grad von 40 Prozent, eine ganze Rente wird weiterhin ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent ausgerichtet. Bei einem Invaliditätsgrad von 50 bis 69 Prozent entspricht der prozentuale Anteil genau dem Invaliditätsgrad. Bei einem Invaliditätsgrad von 40 bis 49 Prozent gilt eine Abstufung des Rentenanteils von 25 bis 47,5 Prozent (siehe Merkblatt Nr. 42 über die Weiterentwicklung der IV).

 

Nebst der Invalidenrente kann auch Anspruch auf Kinderrenten bestehen. Diese werden bis zum 18. Altersjahr gewährt. Befindet sich das Kind in Ausbildung, verlängert sich der Anspruch bis zum Ende der Ausbildung, höchstens jedoch bis zum 25. Altersjahr.
 
Die Berechnung der Renten wird von den Ausgleichskassen unter Berücksichtigung der geleisteten Beitragszeit und den erzielen Einkommen vorgenommen. Je nach familiärer Konstellation können zusätzlich Erziehungs- und Betreuungsgutschriften angerechnet werden. Die Rentenleistung wird monatlich ausbezahlt. Bezüger einer Invalidenrente müssen eine allfällige Beitragspflicht als Nichterwerbstätige prüfen lassen.
 
Hilflosenentschädigungen der IV werden bei Hilflosigkeit leichten, mittleren oder schweren Grades gewährt. Der Grad der Hilflosigkeit wird wiederum von der IV-Stelle abgeklärt und festgelegt. Es wird auch unterschieden, ob die versicherte Person zuhause oder im Heim wohnt. Hilflosenentschädigungen werden nur bei Wohnsitz in der Schweiz ausgerichtet. Diese Leistungen werden ebenfalls monatlich ausbezahlt.

 

Weitere Informationen zu den Invalidenrenten und Hilflosenentschädigungen der IV finden Sie hier.

 

HILFSMITTEL DER IV

Die IV übernimmt Kosten für verschiedene Hilfsmittel wie z. B. für die Fortbewegung, für die Herstellung von Kontakten mit der Umwelt und für die Selbstsorge. Detaillierte Informationen zu den Hilfsmitteln der IV erhalten Sie hier.

Die Anmeldungen können am Bildschirm ausgefüllt werden, müssen jedoch ausgedruckt und unterzeichnet der IV-Stelle des Wohnkantons zugestellt werden:

 

Basierend auf dem Entscheid der IV-Stelle des Wohnkantons stellen wir Ihnen die Verfügung zu und nehmen die entsprechenden Zahlungen vor.

 

FRÜHINTERVENTIONSMASSNAHMEN

Frühinterventionsmassnahmen sind präventive Mittel der Invalidenversicherung, um Personen mit ersten Anzeichen einer möglichen Invalidität rasch zu erfassen. Ziel ist es, den betroffenen Personen einen Verbleib im Arbeitsprozess oder eine rasche Wiedereingliederung zu ermöglichen und damit die drohende Invalidität abzuwenden. In der Phase der Frühintervention werden keine Taggelder ausgerichtet und auf Massnahmen besteht auch kein Rechtsanspruch. Innert sechs Monaten nach Eingang der Anmeldung wird durch die zuständige IV-Stelle ein Grundsatzentscheid gefällt; ggf. besteht ein Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen oder es wird ein Rentenanspruch geprüft. Weitere Informationen finden Sie hier.

Formulare und Merkblätter

Hier finden Sie die passenden

Formulare und Merkblätter.

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