ERGÄNZUNGS-LEISTUNGEN (EL) ZUR AHV UND IV
Falls Renten den Existenzbedarf nicht sichern können, können zusätzlich Ergänzungsleistungen beansprucht werden. Weitere Informationen finden Sie in den Merkblättern 5.01 und 5.02. Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorgeleistungen. Ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen kann auf der Website der Informationsstelle AHV/IV geprüft werden: