Mehrfachtätigkeit CH / EU / EFTA

Wenn eine Person mit Staatsangehörigkeit CH oder EU in zwei oder mehr Staaten der CH oder EU tätig ist, so ist sie für alle Tätigkeiten den Sozialversicherungen eines einzigen Staates unterstellt. Dasselbe gilt für Staatsangehörige eines EFTA-Staates (dies schliesst die Schweiz mit ein), welche in zwei oder mehr EFTA-Staaten arbeiten. Bitte füllen Sie zur Bestimmung des anwendbaren Sozialversicherungsrechts das Hilfsblatt sowie den Antrag aus und senden uns diese unterzeichnet zu oder verwenden Sie die Webapplikation ALPS. Wir informieren Sie zeitnah über Ihre Versicherungsunterstellung.

 

 

 
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