Internationale / Bilaterale Abkommen
EU- UND EFTA-STAATEN
Grenzüberschreitende Erwerbstätigkeiten gehören heute in Europa zum beruflichen Alltag. Seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens (FZA) zwischen der Europäischen Gemeinschaft (EG) und der Schweiz am 1. Juni 2002 regeln die massgebenden EU-Verordnungen die Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit. Das EFTA-Abkommen beinhaltet dieselben Koordinierungsregeln für die einzelstaatlichen Systeme der sozialen Sicherheit.
STAATEN MIT SOZIALVERSICHERUNGSABKOMMEN MIT DER SCHWEIZ
Die Schweiz hat zudem mit einigen Staaten ausserhalb der EU / EFTA Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, welche hauptsächlich zum Ziel haben, Doppelbelastungen zu vermeiden und die Grundlagen für den Leistungsbezug für die Angehörigen beider Staaten sicherzustellen.
Arbeitgebende, Arbeitnehmende, Selbstständigerwerbende und Kunstschaffende finden hier wichtige allgemeine Informationen zur beruflichen Mobilität in der Schweiz sowie im Ausland aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht.