ERWERBSERSATZ (EO) / ERGÄNZUNGSENTSCHÄDIGUNG (MEK)
ERWERBSAUSFALLENTSCHÄDIGUNGEN
Die Erwerbsersatzordnung (EO) regelt den Erwerbsausfall für Personen, die in der schweizerischen Armee, im Zivildienst, im Zivilschutz oder im Schweizerischen Roten Kreuz Dienst leisten oder an Ausbildungskursen von Jugend + Sport teilnehmen. Freiwillig geleistete Feuerwehreinsätze werden nicht über die Erwerbsersatzordnung entschädigt.
Jede Dienst leistende Person erhält eine EO-Anmeldung von ihrer Dienststelle. Die ausgefüllte EO-Anmeldung ist dem/der ArbeitgeberIn abzugeben. Diese/r leitet sie an die Ausgleichskasse zur Berechnung und Auszahlung der Erwerbsausfallentschädigung weiter. Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige, welche bei der PROMEA angeschlossen sind bzw. ihre AHV-Beiträge abrechnen, stellen uns die Meldekarte direkt zu.
Erhält die Dienst leistende Person während des Dienstes oder Kurses einen Lohn, so wird die Entschädigung dem/der Arbeitgeber/in überwiesen. Wird kein Lohn während des Dienstes ausbezahlt, so zahlt die Ausgleichskasse die Entschädigung der Dienst leistenden Person direkt aus.
Für Erwerbstätige beträgt die Grundentschädigung 80 % des durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens, zuzüglich allfälliger Kinderzulagen. Die Gesamtentschädigung darf das durchschnittliche vordienstliche Erwerbseinkommen, auf jeden Fall aber CHF 220 bzw. CHF 275 (inkl. Zuschlag für 3 Kinder) pro Tag, nicht übersteigen. Rekruten haben grundsätzlich Anspruch auf eine Einheitsentschädigung von CHF 69 pro Tag.
Die Erwerbsausfallentschädigung der EO untersteht der Beitragspflicht der AHV/IV/EO und der ALV.
Weitere Informationen zum Erwerbsersatz für Dienst leistende Personen sowie alle notwendigen Formulare finden Sie gleich auf dieser Seite unter «Formulare und Merkblätter».
Angehende Rekruten sowie deren Arbeitgeber beachten insbesondere die Website des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV, auf welcher sie alle nötigen Informationen zu Anspruch, Höhe, Anmeldung und Auszahlung der Entschädigung während der Rekrutenschule finden. Beachten Sie bitte ebenfalls die Broschüre «Unterbruch zwischen zwei Ausbildungsdiensten: Das müssen Sie wissen!».
ERGÄNZUNGSENTSCHÄDIGUNG
Die Ergänzungsentschädigungskasse (MEK) ergänzt die gesetzliche Erwerbsausfallentschädigung für Firmen, welche Mitglied der AM Suisse sind. Die Finanzierung erfolgt durch die PROMEA Familienausgleichskasse (Details siehe hier). Die Leistungen der MEK unterstehen der AHV/IV/EO/ALV-Beitragspflicht und sind zusätzlich UVG-pflichtig, da es sich um eine freiwillige Versicherung handelt.
Für die Anmeldung muss kein zusätzliches Formular ausgefüllt werden. Die Leistung wird zusammen mit der gesetzlichen Erwerbsausfallentschädigung durch die PROMEA Ausgleichskasse ausgerichtet.