BETREUUNGSENTSCHÄDIGUNG (BUE)
BETREUUNGSENTSCHÄDIGUNG
Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen, haben ab dem 1. Juli 2021 Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von maximal 14 Wochen. Der Lohnausfall während dieser Zeit wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert. Die Entschädigung für den Verdienstausfall während dieser Zeit wird als Betreuungsentschädigung bezeichnet.
Mit dem Bezug des ersten Taggelds beginnt eine Rahmenfrist von 18 Monaten. Innerhalb dieser Rahmenfrist werden maximal 98 Taggelder ausbezahlt. Die Eltern können diese frei unter sich aufteilen. Die Entschädigung kann für den gleichen Tag von beiden Elternteilen bezogen werden. In den 6 Monaten ab Anspruchsbeginn ist der Anspruchsberechtigte Elternteil vor Kündigung geschützt und seine Ferien dürfen nicht gekürzt werden.
Die Betreuungsentschädigung beträgt 80 % des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens, höchstens aber CHF 220 pro Tag. Die Betreuungsentschädigung ist der AHV/IV/EO-Beitragspflicht unterstellt, die entsprechenden Abzüge werden bei direkter Auszahlung an den Elternteil vor der Auszahlung vorgenommen.
VORAUSSETZUNGEN
- Sie sind Mutter/Vater bzw. die Ehefrau der Mutter/Ehemann des Vaters eines Kindes, das gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist und Sie unterbrechen Ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung des Kindes.
- Sie sind in diesem Zeitpunkt Arbeitnehmer/in oder selbstständig erwerbend, arbeiten gegen Barlohn im ehelichen oder Familienbetrieb oder sind arbeitslos oder arbeitsunfähig und beziehen bereits Taggeldleistungen einer Sozial- oder Privatversicherung.
- Eine Ärztin oder ein Arzt bescheinigt mit dem offiziellen Attest, welches Bestandteil des Formulars 318.744 ist, dass Ihr Kind im Sinne von Art. 16o EOG gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist. Der Anspruch auf Entschädigung ist nur dann gegeben, wenn das Attest bescheinigt, dass alle vier Kriterien kumulativ erfüllt sind.
ANMELDUNG UND AUSZAHLUNG
Ist Ihr/e Arbeitgeber/in oder sind Sie als selbstständig erwerbende Person unserer Ausgleichskasse angeschlossen, können Sie die Anmeldung online ausfüllen und anschliessend ausgedruckt und unterzeichnet uns zusenden.
WEITERE INFORMATION
Weitere Information zur Betreuungsentschädigung sowie alle notwendigen Formulare finden Sie gleich auf dieser Seite unter «Formulare und Merkblätter».