Stiftungszweck

Die PROMEA Pensionskasse bezweckt in der Form einer Gemeinschaftsstiftung die Durchführung der Beruflichen Vorsorge nach BVG und seinen Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden derjenigen Firmen, die Mitglieder, Patronatsmitglieder und Gönner der AM Suisse sind oder mit einem der genannten Mitstifter sozialpartnerschaftliche Verhältnisse unterhalten oder deren Arbeitnehmende den Gesamtarbeitsverträgen der Mitstifter der PROMEA Pensionskasse unterstehen. Ebenfalls steht die Vorsorgeeinrichtung Firmen der anderen Gründerverbände der PROMEA Ausgleichskasse offen. Weitere Unternehmen, welche die Aufnahmekriterien der Stiftung erfüllen, können sich ebenfalls der PROMEA Pensionskasse anschliessen.

 

Die PROMEA Pensionskasse bietet auch über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus überobligatorische Leistungen und Vorsorge an.

 

Reglemente
Stiftungsurkunde (PROMEA Pensionskasse) de

Gesellschaftsform

Die PROMEA Pensionskasse ist eine paritätische Stiftung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden im Sinne von Art. 80ff. ZGB. Die PROMEA Pensionskasse ist unter der Nummer ZH 1423 im Register für die berufliche Vorsorge eingetragen.

 

Geschichte

  • 1955     Gründung als Paritätische Zusatzversicherung
  • 1968     Ausbau zur Paritätischen Versicherungskasse für das Metallbaugewerbe PVKM
  • 1983     Erweiterung zur PV-METALL im Hinblick auf das Obligatorium der 2. Säule (BVG)
  • 1996     Namensänderung in PV-PROMEA
  • 2017     Namensänderung in PROMEA Pensionskasse