Eintritt
Mit Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses werden Sie gleichzeitig in die Pensionskasse Ihres/r neuen Arbeitgebers/in aufgenommen. Wenn Sie während Ihrer früheren Tätigkeit im Rahmen der beruflichen Vorsorge versichert waren, haben Sie Anspruch auf eine Austrittsleistung. Für die reibungslose Übertragung Ihres Anspruches dienen die folgenden Hinweise:
Ihre bisherige Vorsorgeeinrichtung hat gemäss den gesetzlichen Bestimmungen per Beginn Ihres neuen Arbeitsverhältnisses Ihre gesamte Austrittsleistung an die PROMEA Pensionskasse zu überweisen. Gleichzeitig ist uns durch diese Stelle eine Kopie der Austrittsabrechnung einzureichen. Die Anmeldung ist uns durch Ihre/n Arbeitgeber/in bei Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses zuzustellen. In Ausnahmefällen kann die PROMEA Pensionskasse eine Gesundheitserklärung verlangen. Nach Einreichung der Anmeldung erhalten Sie Ihren persönlichen Vorsorgeausweis, welcher Auskunft über den versicherten Lohn und die künftigen Leistungen gibt. Im dazugehörigen Merkblatt finden Sie weitere Informationen sowie Erklärungen zum Vorsorgeausweis. Ebenfalls erhalten Sie ergänzende Fragen zur Anmeldung, welche Sie uns bitte zeitnah zurücksenden.