Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21)

Auf dieser Seite werden wir Ihnen laufend die wichtigsten Informationen zur Reform zur Verfügung stellen: die wichtigsten Fragen und Antworten, hilfreiche Links und alle erforderlichen Formulare. 

 

Die Seite wird laufend aktualisiert. Schauen Sie regelmässig vorbei und bleiben Sie informiert!

 

 

AUSGANGSLAGE

 

Am 25. September hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Reform zur Stabilisierung der AHV an der Urne angenommen (AHV 21). Sie wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

 

Was ist das Ziel der Reform?

Die Reform hat zum Ziel, die Finanzen der AHV für die nächsten zehn Jahre zu sichern sowie das Niveau der Rentenleistungen zu erhalten. Das beschlossene Massnahmenpaket beinhaltet eine Vereinheitlichung des Referenzalters von Frauen und Männern bei 65 Jahren sowie eine Flexibilisierung des Altersrücktritts und die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte.

 

Wie ist der Stand der Umsetzungsarbeiten? 

Die Vorbereitungen für das Inkrafttreten Anfang 2024 sind bei allen beteiligten Akteuren in vollem Gange. Die damit verbundenen Umsetzungsarbeiten sind schon fortgeschritten, sodass das Inkrafttreten der Reform am 1. Januar 2024 sichergestellt ist. Einige Punkte sind noch nicht abschliessend definiert, weshalb auch die Ausgleichskassen noch nicht zu allen Punkten konkrete Informationen liefern können. 

 

Ich bin bei PROMEA versichert und werde nach dem 1. Januar 2024 pensioniert. Kann ich mir meine Altersrente vorausberechnen lassen?

Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, bei der Rentenvorausberechnung alle möglichen Optionen zu berücksichtigen, welche die neue Gesetzgebung mit sich bringen wird. 

 

Möglich sind aktuell die Vorausberechnungen per Referenzalter (bisher Rentenalter), d. h. ohne Rentenaufschub oder –Vorbezug. Dies insbesondere bei Männern, da die Reform AHV 21 hier keine Änderungen  mit sich bringt.

 

Noch nicht möglich sind zum jetzigen Zeitpunkt komplexere Berechnungen mit flexiblem Aufschub, Vorbezug oder Teilbezug der Altersrente. Diese Berechnungen werden voraussichtlich im 4. Quartal 2023 möglich sein. Wir werden Sie an dieser Stelle umgehend informieren, sobald dies möglich ist.

 

Wo finde ich Informationen, bzw. Antworten auf weitere Fragen?

Unter diesen nützlichen Links finden Sie weitere Informationen zur Reform sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen:

 

Nützliche Links
Bundesamt für Sozialversicherungen - Alle Informationen zur Reform AHV 21 im Überblick de fr it
Bundesamt für Sozialversicherungen - Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) de fr it
Individuelle Abfrage - Zuschlag und Kürzungssätze für die Frauen der Übergangsgeneration de fr it
Individuelle Abfrage - Neues Referenzalter de fr it
Merkblätter
Merkblatt «Stabilisierung der AHV (AHV 21) – Was ändert?» (Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung) de fr it
Videos
Erklärvideo «Stabilisierung der AHV (AHV 21)» (Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung) de fr it en